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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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- Vertragsinhalt
abravo Call Center erbringt Dienstleistungen für den Auftraggeber
auf der Grundlage eines gesonderten Vertrages. Neben den in diesem Vertrag
enthaltenen Vereinbarungen gelten die nachstehend aufgeführten
Allgemeinen Geschäftsbedingungen von abravo Call Center als vereinbart.
Gegenbestätigungen unter Zugrundelegung eigener Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.
- Vertragsbestimmungen
abravo Call Center ist ein Dienstleistungsunternehmen und unterliegt
als solches den für Dienstleistungsbetriebe geltenden gesetzlichen
Bestimmungen und Verordnungen. abravo Call Center wickelt die ihm übertragenen
Aufgaben auf dienstvertraglicher Basis ab.
abravo Call Center berechnet die für den Auftraggeber ausgeführten
Dienstleistungen. Eine Übersicht über die erbrachten Leistungen
kann auf Wunsch innerhalb von 30 Tagen anhand einer Leistungsaufzeichnung
erbracht werden. Eine weitere Nachweispflicht besteht nicht.
Als Nachweis für geführte Telefonate im Auftragsdienst dient
die Gesprächsdatenerfassung von abravo Call Center in Verbindung
mit dem Protokoll der Rufumleitung des Auftraggebers. Eine weitere Nachweispflicht
besteht nicht.
Bestellte, nicht genutzte oder nicht rechtzeitig stornierte Leistungen
werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.
abravo Call Center behält sich Preisanpassungen vor. Die Preisanpassungen
werden ein Monat vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Sie gelten
als akzeptiert, wenn nicht binnen 14 Tagen ab Zugang schriftlich widersprochen
wird.
abravo Call Center tritt, falls vereinbart, als Erfüllungshilfe
und im Namen des Auftraggebers auf, gibt Informationen unter seinem
Namen weiter und nimmt im Namen des Auftraggebers Informationen und
Termine entgegen. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der
von abravo Call Center weitergegebenen Informationen und Auskünfte
verantwortlich.
- Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus
positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und
aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen abravo Call Center als auch
gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgegeschlossen,
soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
vorliegt.
Für Verzögerungen, Fehlleitung und technische Komplikationen
beim Routing und Einstellen von Servicenummern haftet abravo Call Center
nur, soweit vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
abravo Call Center haftet nicht für Fehlleistungen, Übertragungsfehler,
Missverständnisse und sonstige aus dem üblichen Geschäftsverkehr
entstehende Falschmeldungen.
- Telefonservice
abravo Call Center übernimmt für den Auftraggeber unter der/den
zur Verfügung gestellten Rufnummer/n die Telefongespräche
unter dem vom Auftraggeber gewünschten Namen. Die Kosten für
die Einrichtung der Rufnummer/n in der Telefonanlage sowie die monatlichen
Grund- und Sprechgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.
In der Grundgebühr ist die Bereitschaft zur Entgegennahme von Aufträgen,
Anfragen und Informationen u.Ä. enthalten. Die tatsächlich
geführten Gespräche werden in Takteinheiten gesondert berechnet.
Anfallende Telefongebühren bei Gesprächen für den Auftraggeber,
Gebühren für die Weiterleitung und Telefax sowie E-Mail Gebühren
werden dem Auftraggeber zusätzlich monatlich in Rechnung gestellt.
Der Preis richtet sich nach der jeweils gültigen abravo Call Center
Preisliste.
Der Auftraggeber erhält seine Nachrichten auf dem für abravo
Call Center üblichen Weg übermittelt. Sämtliche Komponenten
der Telekommunikation hält der Dienstleister vor. Der Dienstleister
haftet nicht für Ausfälle und Fehlfunktionen im Rahmen technischer
Störungen und anderer unvorhersehbarer Umstände.
- Rücktrittsvereinbarung
Für den Fall, dass durch den Auftraggeber eine Kündigung oder
eine Reduzierung des beauftragten Telemarketing - Projektumfanges erfolgt,
werden die nicht mehr zu erbringenden Leistungen mit einer Ausfallpauschale
in Höhe von 50% der infolge Kündigung nicht zur Entstehung
gelangten Honoraransprüche, sowie evtl. einem Mindermengenzuschlag
auf bereits erbrachte Leistungen abgerechnet. Sofern sich nach verbindlicher
Festlegung des Starttermins einzelner Projektdurchgänge Verschiebungen
ergeben, die nicht vom Auftragnehmer verursacht werden, können
Ausfallhonorare berechnet werden. Sie betragen je für das Projekt
geplanten Telefonagenten 200 € und Projektleiter/-assistenten
375 € täglich.
- Kündigung
Servicerufnummern haben dabei eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten und können mit einer Frist
von einem Monat zum Quartal gekündigt werden. Serviceverträge beinhalten eine individuelle
Laufzeit und vereinbarte Kündigungsfristen.
abravo hat das Recht, den Servicevertrag fristlos zu kündigen,
wenn:
- ein Zahlungsverzug von mehr als 6 Wochen vorliegt, ein geschäftschädigendes
Verhalten vom Kunden bekannt wird, die von abravo Call Center geforderte
Dienstleistung gegen die guten Sitten verstößt.
- der Auftraggeber die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, gegen
ihn ein Haftbefehl ergangen, der Konkurs über sein Vermögen
eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden ist und dies bekannt
ist.
- die Telefon oder Servicenummer nicht im Rahmen der geltenden Vorschriften
und Gesetze Verwendung findet oder missbräuchlich eingesetzt wird.
Bei einer fristlosen Kündigung wird als Schadensersatz die monatliche
Grundgebühr in einer Summe für die Restlaufzeit des Vertrages
fällig. Weitere Schadensersatzforderungen die in Zusammenhang mit
einer fristlosen Kündigung stehen, behält sich abravo Call
Center vor.
Der Auftraggeber ist nach Beendigung des Vertrages verpflichtet, sich
jeglichen Gebrauches der zugeteilten abravo Call Center Telefonnummer
zu enthalten und die Rufumleitung unverzüglich zu entfernen. Wird
dies nicht erfüllt, wird die vertragliche Regelung zur Abrechnung
nebst der Grundgebühr fällig.
- Zahlungen und Zahlungstermine
Die monatliche Gebühr ist im voraus fällig und wird im Lastschriftverfahren
von der im Vertrag genannten Bankverbindung eingezogen.
Die monatlichen Leistungsgebühren sind zum Monatsende fällig.
Über die Höhe erhält der Kunde jeweils eine separate
Rechnung. Der Betrag wird im Lastschriftverfahren von der im Vertrag
genannten Bankverbindung eingezogen.
Liegt keine Einzugsermächtigung vor, wird eine monatliche Bearbeitungsgebühr
von 10 Euro berechnet. Etwaige Mahnungen werden mit jeweils 10 Euro
in Rechnung gestellt
Bei einem Zahlungsverzug bleibt es abravo Call Center freigestellt,
die Dienstleistung an den Kunden vorübergehend einzustellen. Zur
Wiederaufnahme der Dienstleistung wird eine Kautionszahlung mindestens
in Höhe des Zahlungsverzuges vereinbart.
- Nutzung von zugeteilten Telefon- und Servicenummern
Für Rufumleitungen zugeteilte Telefonnummern dürfen ohne vorherige
schriftliche Zustimmung von abravo Call Center nicht veröffentlicht
und verbreitet werden. Sie können ferner nicht übertragen
werden. Die dem Auftraggeber zum vorübergehenden, befristeten oder
unbefristeten Gebrauch überlassene Servicenummer 0800 oder 0180-1
bis 0180-5 wird nach Vorgaben von abravo Call Center über einen
externen Serviceprovider geroutet. Nach Maßgabe der Regulierungsbehörde
ist der Umgang mit Servicenummern gesetzlich geregelt. Die Bestätigung
zur Verwendung der Servicenummer erfolgt nach Annahme des Serviceleistungsvertrages
durch abravo Call Center durch Übermittlung der gesonderten Routingbestätigung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Servicenummer vor Verbreitung
und Verwendung auf Richtigkeit zu überprüfen. Änderungen des
Routings oder der Verwendung von Servicenummern sind für den Auftraggeber
kostenpflichtig. Der Auftraggeber erkennt die Nutzungsbedingungen und
die gesetzlichen Bestimmungen der Regulierungsbehörde an.
- Konkurrenzverbot
Die Mitarbeiterinnen im Telefonservice dürfen bis 12 Monate nach
Beendigung der Auftragsdurchführung nicht vom Auftraggeber als
Angestellte oder freie Mitarbeiterinnen beschäftigt oder direkt
beauftragt werden. abravo Call Center ist berechtigt, bei Verstoß
gegen diese Bestimmungen eine Konventionalstrafe von 10.000 Euro zu
berechnen.
- Datenschutz Klausel/Geheimhaltung
abravo Call Center verpflichtet sich, keine Kundendaten an Dritte weiter
zu leiten. Der Auftraggeber berechtigt abravo Call Center zur Erfassung
und Speicherung von Personendaten. Die Pflichten für die vertrauliche
Behandlung besteht über die Zusammenarbeit hinaus. Auf Wunsch erhält
der Auftraggeber eine separate Vertraulichkeitserklärung.
- Schlußbestimmungen Salvatorische
Klausel
Sollte eine der Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen
Klauseln. Die unwirksame Klausel soll sodann durch eine Klausel ersetzt
werden, welche den wirtschaftlichen Interessen der Parteien und der
von ihnen beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für vorstehenden Vertrag ist Sitz von abravo
Call Center GmbH.
Alle Vereinbarungen mit dem Kunden unterliegen dem deutschen Recht.
Soweit gesetzlich zulässig, gilt der Gerichtsstand München
als vereinbart.
abravo Call Center GmbH
Lortzingstr.9
81241 München
Amtsgericht München
Stand 01.01.2010
AGB.pdf
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